Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen und uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit, ohne dass dabei Kosten für Sie oder den Arbeitgeber entstehen. Erhältlich ist der Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein ausschließlich über die Agentur für Arbeit und den Jobcentern und wird für Arbeitssuchende kostenfrei ausgegeben. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein:

Einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein haben ALG I Leistungsempfänger nach 6 wöchigen Arbeitslosigkeit (innerhalb der letzten 3 Monate).

Außerdem liegt es im Ermessen der Agentur ob Ihnen bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ein Aktivierungs-undVermittlungsgutschein ausgestellt wird.

Folgende Gruppen können nach Ermessen der Arbeitsagentur /Jobcenter einen Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein erhalten:

  • ALG II Empfänger
  • Aufstocker
  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
  • Selbständige oder Berufsrückkehrer (z.B. nach Elternzeit)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer-und Auffanggesellschaften